Degesil - Horizontalsperre

Sowohl Kellerwände, als auch Wände nichtunterkellerter Gebäude benötigen eine Sperre gegen aus dem Fundamentbereich aufsteigendes Wasser. In vielen älteren Gebäuden fehlt diese sogenannte Horizontalsperre ganz, ist falsch eingebaut oder aufgrund ihres Alter verrottet. In diesen Fällen kann jederzeit eine Degesil-Sperre im Mauerwerk erstellt werden.
 
Degesil wird maschinell unter Druck in die Wand injiziert und erzeugt dort eine hydrophobe (wasserabstoßende) Zone, ohne die natürlichen Baustoffe zu verstopfen. Die Degesil-Sperre kann in jeder Lage injiziert werden und wirkt grundsätzlich in jedem Baustoff, der Wasser saugen kann.

Die Notwendigkeit, fertige Baukörper nachträglich mit einer Wassersperrschicht zu versehen, die den Wassertransport innerhalb des porösen Baustoffes unterbindet, steigt ständig.

Die Gründe hierfür können vielseitig sein, eine vergessene oder durch bauliche Veränderungen beschädigte Dichtbahn im Mauerwerk, Höhenänderungen im umgebenden Gelände oder auch eine veränderte Nutzung der Räume etc.

Wenn man von der mit hohen Kosten verbundenen Möglichkeit des nachträglichen Einbaus einer Dichtbahn absieht und bedenkt, daß alle oberflächigen Maßnahmen wie Sperrputz, Dichtschlämme u.s.w. nicht das eigentliche Problem, den Wassereintritt und Wassertransport im porösen Baustoff, beseitigen, wird deutlich, welcher technische Fortschritt durch die Entwicklung der Degesil®-Sperre erreicht wurde.
Degesil® 750 ist die Lösung eines Spezial-Polymers mit überragender wasserabstoßender Wirkung (Hydrophobierung).

Durch die Tränkung der infrage kommenden Wandbereiche, wird die wasserabstoßende Wirkung auf den Baustoff übertragen.

Hierzu wird das Mauerwerk in dem betreffenden Bereich, je nach Gegebenheiten bzw. Erfordernissen, zwischen 20° und 80° in einem Winkel nach unten geneigt, in einem Abstand von ca. 25 cm angebohrt. Die Bohrlochtiefe entspricht, je nach Wandstärke, dem 0,5 bis 0,8-fachen der Wandstärke. Danach werden in die Bohrlöcher spezielle Injektionslanzen geschraubt, die über Schläuche mit dem Degesil®-Druckinjektionsgerät verbunden sind. Mit diesem Gerät wird nun eine für die Wandstärke berechnete Menge Degesil®-750, eine sehr dünnflüssige Kunststofflösung, unter einem Druck von ca. 3 bar in den Wandbaustoff gepreßt.

Das DEGESIL® ist sehr kapillaraktiv und verdrängt daher im Injektionsbereich das in den Baustoffporen vorhandene Wasser. Durch die nebeneinanderliegenden Bohrlöcher ergibt sich somit eine zusammenhängende, streifenartige Baustoffzone, deren Poren mit DEGESIL® gefüllt sind.

DEGESIL® besteht, wie bereits erwähnt, aus einem speziell entwickelten Kunststoff, der in einem Lösungsmittel gelöst ist.

Als Lösungsmittel wird für DEGESIL®-750 ausschließlich ein extrem hochgereinigtes Gemisch von Paraffin-Kohlenwasserstoffen benutzt . Durch die hohe Reinheit hat das Lösemittel einen sehr milden Geruch und erzeugt, wie umfangreiche Tests ergeben haben, keinerlei Haut-, Augen- und Atemreizung oder Sensibilisierung (siehe gegebenenfalls Unbenklichkeits-Erklärung).

Trotzdem werden "empfindliche Nasen" einige Wochen einen ständig schwächer werdenden "DEGESIL®-Geruch" wahrnehmen können, der nach dem Verdunsten des Lösemittels völlig verschwindet, da der eigentliche Wirkstoff (Kunststoff) geruchlos ist. Die Dauer des wahrnehmbaren Geruches ist von der verwendeten DEGESIL®-Menge (je nach Wandstärke und Sperrenlänge) und von der Lüftung des Raumes abhängig. Häufiges Lüften und geringe Wandstärke verkürzen also diese Zeit. |Auch die Austrocknung der Wand unterliegt diesen Gegebenheiten, da das im gesperrten Wandbereich noch vorhandene Wasser ebenfalls verdunsten muß. Intensives Lüften führt also zu schnellerer Wandaustrocknung, eine schlechte Belüftung führt zu entsprechend langen Verdunstungs-, also auch Trocknungszeiten.

Das als Wirkstoff verwendete Polymer ist ein chemisch sehr stabiler Stoff. Langzeiterfahrungen und Laborzeitraffversuche mit DEGESIL®-750 haben gezeigt, daß die Sperrwirkung über einen Zeitraum von 25 Jahren, ohne meßbaren Wirkungsverlust, erhalten bleibt. Selbst eine nachträgliche Rißbildung führt nicht zum Verlust der Sperrfunktion, wenn die Rißbreite 0,2 mm nicht übersteigt. Größere Risse müssen mit geeigneten Reaktionsharzen etc. repariert werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 02271 - 610 20